Digital Product Passport (DPP): Was bedeutet das für Ihre Produktdaten und Ihr PIM?

Für viele E-Commerce-Unternehmen erscheint der Digital Product Passport noch als etwas, das sie nicht direkt betrifft – etwas für Batteriehersteller oder die Textilindustrie. Das ist jedoch nicht ganz richtig. Ab dem 19. Juli 2026 tritt die europäische Verordnung über die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (ESPR) vollständig in Kraft und das zentrale DPP-Register der EU wird live geschaltet.

Was ist der Digital Product Passport?

Der Digital Product Passport ist eine strukturierte digitale Datei, die mit einem physischen Produkt verknüpft ist und über einen Datenträger (einen QR-Code, GS1 DataMatrix, RFID-Tag oder NFC-Chip) ausgelesen werden kann.

Dieses Dossier enthält Informationen zur Identität des Produkts, zur Zusammensetzung, zur Herkunft innerhalb der Lieferkette, zum CO₂-Fußabdruck, zum Anteil an recyceltem Material, zu Reparatur- und Gebrauchsanweisungen sowie zur Recyclingfähigkeit.

Das Ziel der EU ist Transparenz und Kreislaufwirtschaft: Verbraucher, Reparaturbetriebe, Recyclingunternehmen und Aufsichtsbehörden sollen mit einem einzigen Scan erkennen können, um welches Produkt es sich handelt, woher es stammt und was am Ende seiner Lebensdauer damit geschehen soll. Die ESPR schreibt dabei ausdrücklich vor, dass der Datenträger internationalen Standards entspricht, offen und interoperabel ist und keine Anbieterabhängigkeit verursachen darf. Mit anderen Worten: Sie dürfen Ihre Produktdaten nicht in einem geschlossenen System verstecken, das niemand sonst lesen kann.

„Bald muss man bei einem Holztisch angeben, aus welchem Wald die Stämme stammen, wie viel CO₂ darin enthalten ist und wie man ihn am Ende recycelt.“
Der Zeitplan: Welche Fristen sind wirklich wichtig?

Die Vorstellung, dass der DPP im Jahr 2026 verbindlich wird, ist nicht ganz richtig. Was am 19. Juli 2026 geschieht, ist, dass die ESPR vollständig in Kraft tritt und die Infrastruktur (das zentrale Register) bereitsteht.

Die konkreten Anforderungen werden je nach Produktgruppe über sogenannte delegierte Rechtsakte festgelegt, die jeweils ein eigenes Inkrafttreten haben.

Die wichtigsten Termine, die Sie im Auge behalten sollten:

  • Batterien (18. Februar 2027): die erste feste Frist. Jede Industriebatterie und jede EV-Batterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh, die in der EU in Verkehr gebracht wird, muss über einen Batteriepass verfügen, der Angaben zur Materialzusammensetzung, zum CO₂-Fußabdruck pro Lebensphase, zum Anteil an recyceltem Material sowie zum Zustand der Batterie enthält.

  • Textilien (voraussichtlich 2027, Anforderungen etwa 18 bis 24 Monate später): Der delegierte Rechtsakt für Textilien wird voraussichtlich zwischen Ende 2026 und Mitte 2027 erlassen. Dazu gehören beispielsweise die Faserzusammensetzung, die beim Färben verwendeten Chemikalien und die Herkunft der Lieferanten.

  • Eisen und Stahl (um 2026), Aluminium und Reifen (2027), Möbel (um 2028): Diese Gruppen folgen schrittweise, Elektronik und sonstige Kategorien folgen danach.

Die praktische Botschaft: Nach der Veröffentlichung eines delegierten Rechtsakts haben Sie in der Regel eine Vorbereitungsfrist von achtzehn Monaten oder mehr. Das klingt nach viel Zeit, aber wer sich mit Daten auskennt, weiß, dass 18 Monate knapp bemessen sind, wenn Ihre Produktinformationen über Tabellenkalkulationen, ERP-Felder und E-Mails von Lieferanten verstreut sind.

Warum die Verpflichtung bei Ihnen und nicht beim Hersteller liegt

Ein Missverständnis, auf das wir in der Praxis häufig stoßen: „Wir sind kein Hersteller, daher gilt das nicht für uns.“ Die ESPR legt die Verpflichtung dem Wirtschaftsakteur auf, der das Produkt auf den europäischen Markt bringt oder in Verkehr bringt, unabhängig davon, wo es hergestellt wurde. Wenn Sie Produkte von außerhalb der EU importieren und diese unter Ihrem eigenen Namen oder Ihrer eigenen Marke verkaufen, ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass Sie in der Verantwortung stehen. Für viele E-Commerce-Unternehmen und B2B-Großhändler ist genau das der Fall.

Vom PIM zum Pass: die Integrationsherausforderung

Ein gut gefülltes PIM ist die erste Hälfte der Lösung. Die zweite Hälfte ist der damit verbundene Datenfluss. Ihre Herkunftsdaten stammen aus Ihrem ERP-System und von Ihren Lieferanten, Ihre Bestands- und Chargendaten aus Ihrem WMS, Ihre Nachhaltigkeitskennzahlen manchmal aus einer separaten Quelle. All diese Daten müssen zuverlässig zusammengeführt und anschließend im richtigen, standardisierten Format an das DPP-Register sowie auf den Datenträger Ihres Produkts übertragen werden.

Wer dieses Problem mit direkten, fest programmierten Verknüpfungen zwischen den einzelnen Systemen löst, baut innerhalb eines Jahres ein unüberschaubares Netz aus Integrationen auf. Sobald sich das Format einer Quelle ändert oder eine neue Produktgruppe unter die Vorschriften fällt, müssen Sie überall gleichzeitig Anpassungen vornehmen. Der sinnvollere Weg ist ein API-First-Ansatz mit einer zentralen Integrationsplattform, auf der ein iPaaS die Datenströme koordiniert.

Man verbindet jedes System einmalig mit der Plattform, wandelt die Daten an einer zentralen Stelle in das DPP-Format um und behält so den Überblick, wenn sich die Anforderungen pro Produktgruppe verschieben. Und diese Verschiebungen werden eintreten, denn die schrittweise Einführung bedeutet, dass Ihr Datenmodell in den kommenden Jahren mehrfach erweitert wird.

Was Sie jetzt tun können

Sie müssen nicht auf die Einführung für Ihre Produktgruppe warten, um loszulegen. Die sinnvollsten Schritte können Sie bereits jetzt unternehmen:

  • Ermitteln Sie, zu welchen Produktgruppen Ihr Sortiment gehört und welche Fristen damit verbunden sind.

  • Bewerten Sie ehrlich, wie vollständig und strukturiert Ihre Produktdaten derzeit sind und wo Lücken bestehen (Herkunft, CO₂, recycelte Materialien).

  • Entscheiden Sie sich für ein PIM oder richten Sie eines als zentrale Quelle für Ihre Produktinformationen ein und erweitern Sie das Datenmodell um die Attribute, die der DPP künftig verlangen wird.

  • Stellen Sie sicher, dass die Verbindungen zwischen ERP, PIM, WMS und Lieferanten über einen zentralen Integrationspunkt laufen, damit Sie flexibel bleiben, wenn sich die Anforderungen ändern.

Der Digital Product Passport ist letztlich keine rechtliche Hürde, sondern eine Datengrundlage.

Unternehmen, die diese Grundlage jetzt schaffen, werden in Zukunft nicht nur die Vorschriften erfüllen, sondern haben nebenbei ihre Produktdaten so gut im Griff, dass sich auch ihre Konversionsrate, ihre Inhalte und ihre Betriebsabläufe verbessern.

Haben Sie Fragen dazu, wie Sie Ihre Produktdaten und Ihre Systemlandschaft DPP-fähig machen können? Genau mit solchen Fragestellungen beschäftigen wir uns bei Factor Blue täglich. Wir beraten Sie gerne.

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